Immer mehr Menschen wünschen sich hellere Zähne. Heute kann man diesen Wunsch durch den Einsatz von WHITEsmile Produkten mit verschiedenen Anwendungstechniken erfüllen. Auf schonende Weise werden Verfärbungen aus dem Zahn entfernt. Der Zahnarzt berät den Patienten über die verschiedenen Aufhellungsmöglichkeiten.
Die kosmetische Zahnaufhellung darf nach der neuen EU-Richtlinie zur Kosmetikverordnung nur mit Einschaltung des Zahnarztes durchgeführt werden.
„Die Produkte dürfen nur von Zahnärzten an Patienten abgegeben werden. In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach muss das Mittel dem Verbraucher für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt werden. Nicht bei Personen unter 18 Jahren anwenden.” (EU-Richtlinie 2011/84/EU zum Einsatz von kosmetischen „Zahnaufhellern und -Bleichmitteln”)